Außereheliche Beziehung

Sachverhalt: A weiß, dass sein Arbeitskollege B eine außereheliche Beziehung zu einer Arbeitskollegin pflegt. A weist B darauf hin, dass er Bs Ehefrau von dieser Beziehung erzählen würde, wenn er ihm nicht EUR 10.000 schenkt. B schenkt A die EUR 10.000. Als Bs Frau auf anderem Wege von der Affäre erfährt, will B das Geld zurück.

Frage: Muss A die geschenkten EUR 10.000 zurückzahlen?