Sachverhalt:
A vereinbart mit seiner Glaubensgemeinschaft B, dass er bis zu seinem Lebensende sechzehn Stunden täglich sechs Tage pro Woche (ohne Urlaub) arbeitet. Als er erkrankt, fordert ein Vertreter von B, dass er sein vertraglich zugesagte Arbeit verrichten möge.
Frage:
Ist ein Vertrag zustande gekommen und muss A dieser Forderung nachkommen?