Der Unternehmer (1)

  • Definition des Unternehmerbegriffs

  • Unternehmer betreibt ein Unternehmen

    • Selbstständige Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko

    • Wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt (aber keine Gewinnerzielungsabsicht)

    • Dauernde Tätigkeit

    • organisierte Tätigkeit

  • Konsequenzen für B2B-Geschäfte mit zwei Unternehmern

    • Leistungen unter Unternehmern gelten grundsätzlich als entgeltlich (§ 354 UGB)

    • Erhöhter gesetzlicher Zinssatz bei Zahlungsverzug (9,2 % über dem Basiszinssatz)

    • Rüge muss im Gewährleistungsfall innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen (§ 377 UGB)

  • Relevanz des Konsumentenschutzrechts gegenüber Nicht-Unternehmern (Verbrauchern)