Der Schaden - Rechtliche Einordnung

  • Zweck der Einordnung: unterschiedliche rechtliche Behandlung

    • Vermögensschaden

    • absolut geschützte Rechtsgüter (Eigentum, Leben, Gesundheit, Freiheit, …)

    • reiner Vermögensschaden (grds keine Haftung)

  • immaterieller Schaden

    • hauptsächlich: Schmerzen (auch seelische)

    • Beeinträchtigung der Privatsphäre

  • positiver (eigentlicher) Schaden oder entgangener Gewinn?

    • positiver Schaden: tatsächlich eingetretener Schaden am Vermögen

    • entgangener Gewinn: Schädiger verhindert Erwerbsmöglichkeit in der Zukunft