Verschulden

  • Zweck: Nur, derjenige, dem man eine rechtswidrige Handlung auch vorwerfen kann, soll haften

  • Verschuldensgrad leichte Fahrlässigkeit

    • Fehlverhalten, das passieren kann, aber nicht passieren sollte.
  • Verschuldensgrad grobe Fahrlässigkeit

    • Fehlverhalten, das einem sorgfältigen Menschen eigentlich nicht passieren darf.
  • Verschuldensgrad Vorsatz: Vorsätzlich ist ein Fehlverhalten, wenn

    • der Schädiger den Schadenseintritt ernstlich für möglich hält, und

    • sich mit dem Schaden abfindet

    • Nicht erforderlich: Absicht