Grundfreiheiten – Verbot von Beschränkungen Gesetz der Mitgliedsstaaten Diskriminierungsverbot (Staatsangehörigkeit, Sitz) Beschränkungen grundsätzlich zu rechtfertigen Beschränkungen müssen effektiv sein Keine „gelinderen Mittel“ Verstößt nationales Recht gegen Grundfreiheit Vertragsverletzung EU-Recht hat Anwendungsvorrang