Warenverkehrsfreiheit - Creme de Cassis

In Frankreich wurde ein Likör „Creme de Cassis“ auf den Markt gebracht. Die deutsche Branntwein-Monopolverwaltung verbot den Verkauf in Deutschland, da der Likör weniger als 25 % Alkoholgehalt hatte und daher nicht den Deutschen Vorgabenentsprach.

Verstößt diese Vorschrift gegen die Warnverhehrsfreiheit?