Das Europäische Patentamt erteilt Patente für eine Vielzahl von Staaten, darunter auch Nicht-EU-Staaten, in einem zentralisierten Erteilungsverfahren.
Europäische Patentanmeldungen können in Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden. Das Verfahren wird auch in diesen Sprache geführt.
Europäische Patente haben dagegen nach der Erteilung in allen Ländern dieselbe Fassung.
Nach dem Recherchenbericht entscheidet der Anmelder, ob er das Prüfungsverfahren fortsetzt und Prüfungsgebühren entrichtet.
Nach der Erteilung muss ein Europäisches Patent in den Staaten validiert werden.
Durchsetzung, Nichtigkeitsverfahren und Jahresgebühren erfolgen in jedem Land separat.
Gegen ein Europäisches Patent kann zentral beim EPA innerhalb von neun Monaten Einspruch eingelegt werden. Hat dieser Erfolg, wird das Patent zentral, dh für alle Staaten beschränkt oder widerrufen.
Europäische Patentanmeldungen können sowohl als Erst- als auch Nachanmeldungen mit Priorität dienen. Internationale Anmeldungen können auhc in eine europäische Patentanmeldung übergeleitet werden (Euro-PCT-Anmeldung).
Deckblätter zeigen Anmeldetag, Prioritäten und betroffene Vertragsstaaten des Europäischen Patents zum Zeitpunkt der Patenterteilung.
Das Einheitspatent ermöglicht seit 2023 ein einheitliches Schutzrecht in mehreren EU-Staaten