Der Schaden - Rechtliche Einordnung
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Zweck der Einordnung: unterschiedliche rechtliche Behandlung
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Vermögensschaden
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absolut geschützte Rechtsgüter (Eigentum, Leben, Gesundheit, Freiheit, …)
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reiner Vermögensschaden (grds keine Haftung)
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immaterieller Schaden
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hauptsächlich: Schmerzen (auch seelische)
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Beeinträchtigung der Privatsphäre
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positiver (eigentlicher) Schaden oder entgangener Gewinn?
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positiver Schaden: tatsächlich eingetretener Schaden am Vermögen
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entgangener Gewinn: Schädiger verhindert Erwerbsmöglichkeit in der Zukunft
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