Wasserschaden

Sachverhalt: Der Handwerker A liefert einen Heizkessel in das Haus seines Kunden K. Dabei kauft er bei dem Hersteller B einen Steuercomputer, die für die Heizung des Kessels verwendet wird. A schließt den Steuercomputer fehlerhaft an die Heizung an. Es kommt daher zu einem Versagen des Steuercomputers: Während sich K im Winterurlaub befindet, deaktiviert der Steuercomputer die Heizung, woraufhin im Haus des K Temperaturen im -10°C herrschen. Dadurch gefriert das Wasser in den Wasserrohren im Haus des K, die Rohre wer den undicht. Nachdem es drei Tage später im Haus des K Temperaturen um +5°C herrschen, wird der Keller unter Wasser gesetzt, die Sanierungskosten für den Keller und die Wasserrohre betragen EUR 50.000.

Frage: Welche Ansprüche hat K gegen A und B?