Sachverhalt:
Der Gastwirt A bestellt beim Fleischhändler B 20 Rindersteaks für ein einheitliches Abendessen am 14. Februar. Aufgrund eines Schreibfehlers liefert B die Fischfilets.
Frage:
Welche Leistungsstörung liegt vor und welche Ansprüche werden die Parteien erheben?