Bremsversagen

Sachverhalt: Nach der Übergabe eines gebraucht gekauften PKW entdeckt der Käufer, dass die Bremsen nicht funktionieren, wenn gleichzeitig das Lenkrad eingeschlagen ist. Es stellt sich heraus, dass der Verkäufer, der das Fahrzeug verkauft hat, nicht - wie beim Verkauf angegeben - KFZ-Meister ist. Die Überprüfung des Fahrzeugs wurde überhaupt unterlassen.

Frage: Muss der Käufer dem Verkäufer wirklich die Möglichkeit der Reparatur des Fahrzeugs geben oder kann er (der Vertrag auflösen) und sein Geld zurückfordern?