Anfechtung und Nichtigkeit von Verträgen - Irrtum
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Irrtum (Fälle)
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Eine Partei (nicht die andere) irrt über den Vertragsinhalt (Geschäftsirrtum)
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Eine Partei (nicht die andere) irrt bei der Abgabe einer Willenserklärung (Erklärungsirrtum)
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Irrtum war maßgeblich für den Vertragsabschluss
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Abwägung der Interessen von Irrendem und Vertragspartner
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Wurden schon Schritte zur Erfüllung gesetzt?
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Hat die andere Partei den Irrtum (unabsichtlich) verursacht?
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Hätte der Irrtum auffallen müssen?
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