Zweck des Unternehmensrechts

  • Unternehmensrecht ist überwiegend Sonderprivatrecht

    • Geringere Schutzbedürftigkeit des Unternehmers

    • Einfache und rasche Abwicklung der Geschäfte

    • Entgeltlichkeit der Leistungen

    • Erweiterung des Vertrauensschutzes

  • Einbeziehung von Handelsbräuchen