Industrieroboter

Sachverhalt: Ein Elektronikingenieur A ist für den Betrieb eines Industrieroboters bei der B-GmbH verantwortlich. Durch eine Fehlfunktion des Roboters wird ein Lagerarbeiter C tödlich verletzt, und der Roboter ist anschließend unbrauchbar. C’s Witwe D erfährt von dem Unfall und erleidet einen Nervenzusammenbruch, der in einer sechsmonatigen Angststörung resultiert.

Frage: Welche Schäden liegen vor?