Nachträgliche Unmöglichkeit - Rechtsfolgen

  • Verschulden des Schuldners (Verkäufers)

  • Gläubiger hat die Wahl zwischen:

    • RĂĽcktritt vom Vertrag

    • Forderung von Wertersatz

  • Zufälliges Unmöglichwerden

    • Auflösung des Vertrags
  • Verschulden des Gläubigers (Käufers)

    • Vertrag bleibt bestehen

    • Gläubiger erhält die zerstörte Sache