Gemüsehandel

Sachverhalt: Der Gemüsehändler A verkauft B zwei Kisten Karotten. Bei der Übergabe ist A unvorsichtig und die Karotten fallen in den Abfalleimer und sind nicht mehr zu gebrauchen. Es stellt sich heraus, dass die vernichteten Karotten die letzten im Lager des A waren.

Frage: Liegt hier ein Fall der (nachträglichen) Unmöglichkeit vor?