Sachverhalt:
Ein Malerbetrieb A verpflichtet sich, die Wohnung der Frau B zu streichen, doch kurz vor Beginn der Arbeiten wird die Wohnung durch einen Brand unbewohnbar. Der Malerbetrieb hat jedoch schon Farben bestellt und gemischt.
Frage:
Welche Leistungsstörung liegt vor?