Anfechtung und Nichtigkeit von Verträgen - Irrtum

  • Irrtum (Fälle)

    • Eine Partei (nicht die andere) irrt über den Vertragsinhalt (Geschäftsirrtum)

    • Eine Partei (nicht die andere) irrt bei der Abgabe einer Willenserklärung (Erklärungsirrtum)

  • Irrtum war maßgeblich für den Vertragsabschluss

  • Abwägung der Interessen von Irrendem und Vertragspartner

    • Wurden schon Schritte zur Erfüllung gesetzt?

    • Hat die andere Partei den Irrtum (unabsichtlich) verursacht?

    • Hätte der Irrtum auffallen müssen?