Anfechtung und Nichtigkeit von Verträgen II
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Drohung und Irreführung (List)
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Abschluss eines Geschäfts unter Manipulation des Willens eines Vertragspartners
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Drohung oder veranlasster Irrtum war maßgeblich für den Vertragsabschluss
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Vertrag kann von der überisteten/bedrohten Seite vernichtet (angefochten) werden.
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rechtliche Unmöglichkeit und verbotene (sittenwidrige) Geschäfte
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Verkauf des Atlantiks
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Dienstleistungsvertrag zur Durchführung eines Mordes
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Vertrag ist unabhängig vom Parteiwillen nichtig
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