Verpflichteter der Produkthaftung
-
Unternehmer, der das Produkt hergestellt und in Verkehr gebracht hat (Hersteller)
-
Unternehmer, der das Produkt in den EWR importiert hat (Importeur)
-
Derjenige, der als Hersteller auftritt (zB Markeninhaber)
-
Wenn Hersteller oder Importeur nicht feststellbar:
-
Unternehmer, der das Produkt in Verkehr gebracht hat
-
Haftungsbefreiung bei rechtzeitiger Nennung des Herstellers/Importeurs
-
-
Solidarhaftung