Verpflichteter der Produkthaftung

  • Unternehmer, der das Produkt hergestellt und in Verkehr gebracht hat (Hersteller)

  • Unternehmer, der das Produkt in den EWR importiert hat (Importeur)

  • Derjenige, der als Hersteller auftritt (zB Markeninhaber)

  • Wenn Hersteller oder Importeur nicht feststellbar:

    • Unternehmer, der das Produkt in Verkehr gebracht hat

    • Haftungsbefreiung bei rechtzeitiger Nennung des Herstellers/Importeurs

  • Solidarhaftung