Der Arzt II
Sachverhalt: Der Arzt A behandelt seinen Patenten P und implantiert ihm einen Herzschrittmacher der X-GmbH. Mitten in der Nacht versetzt der Herzschrittmacher dem Patenten aufgrund einer falsch platzierten Elektrode minütlich Stromstöße, der Patient verstirbt innerhalb weniger Stunden.
Frage: Liegt ein Produkthaftungsanspruch vor? Wie wäre die Situation, wenn der Herzschrittmacher trotz richtiger Implantation dieses Verhalten zeigen würde?