Produkthaftung - Verschulden

Sachverhalt: Die A-GmbH verkauft ein von der B-AG hergestelltes Mobiltelefon an einen Privatkunden C um EUR 800. Während des Gebrauchs exploditert der Akku des Telefons, sodass der C schwere Verbrennungen im Gesicht erleidet und auf einem Auge erblindet. Die B-AG wendet ein, dass A nicht nachweisen kann, dass ein Mitarbeiter von B schuldhaft gehandelt hat.

Frage: Inwieweit kann sich die B damit verteidigen, dass sie kein Verschulden trifft?