Temperaturbeständiger Kunststoff

Ein Unternehmen meldet einen neuen Kunststoff an, der angeblich besonders temperaturbeständig ist. In der Anmeldung wird zwar das gewünschte Endprodukt beschrieben, aber keinerlei Verfahren zur Herstellung oder die dabei verwendeten Reaktionsbedingungen.

Frage: Ist die Anmeldung ausreichend offenbart, oder fehlt es an Ausführbarkeit, weil der Weg zum Kunststoff nicht beschrieben ist?


Schmerzmittelmolekül

Ein Pharmaunternehmen beschreibt ein neues Schmerzmittelmolekül. Die Strukturformel wird vollständig angegeben, ebenso eine präzise Synthesevorschrift. Allerdings fehlt eine Angabe, wie das Molekül in einer stabilen Darreichungsform (z. B. Tablette) vorliegen kann.

Frage: Ist die Erfindung dennoch ausführbar, oder wäre für die Patenterteilung auch die Formulierungstechnologie zwingend erforderlich?


Wasserstoffspeicherung

Ein Forscher beansprucht ein Verfahren zur Wasserstoffspeicherung in Metallhydriden, hält aber die entscheidenden Parameter wie Druck- und Temperaturbedingungen geheim, um seinen Wettbewerbsvorteil zu wahren.

Frage: Kann er trotz fehlender Offenbarung einen gültigen Patentschutz erlangen?


Biotech Start-Up

Ein Biotech-Start-up meldet eine neue Impfstoffzusammensetzung an. In der Anmeldung werden alle relevanten Proteine beschrieben, die für die Immunantwort verantwortlich sind. Das Unternehmen hat die Antigene vollständig offengelegt.

Frage: Müsste - um Ausführbarkeit zu gewährleisten - zusätzlich die exakte Herstellungsweise jedes einzelnen Proteins angegeben werden?


Antischwerkraft-Gerät

Eine Anmeldung beansprucht ein „Antischwerkraft-Gerät“, das angeblich durch eine neuartige Energieumwandlung funktioniert. Der Anmelder beschreibt die Theorie, aber keinerlei praktikable Versuchsanweisung.

Frage: Liegt eine ausreichende Ausführbarkeit vor, oder scheitert die Anmeldung an der Verletzung physikalischer Grundgesetze?


Antibiotikum

Eine Pharmafirma beschreibt ein neues Antibiotikum mit breitem Schutzanspruch für eine ganze Wirkstoffklasse. Im Laborversuch hat aber nur ein einziges Derivat tatsächlich antibakterielle Wirkung gezeigt.

Frage: Ist der breite Anspruch tragfähig, oder fehlt es an Ausführbarkeit für die beanspruchte Wirkstoffklasse?


Lösungsmittelgemisch

Ein Chemiker reicht eine Anmeldung für ein neuartiges Lösungsmittelgemisch ein. Erst Monate später entdeckt er, dass ein weiterer Zusatzstoff nötig ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Er reicht diese Information nach.

Frage: Kann das Patent dennoch erteilt werden, oder sind Nachreichungen mit wesentlichem Inhalt unzulässig?


Schmerzmittel

Ein Pharmaunternehmen beschreibt bei Anmeldung ein neues Schmerzmittel mit klarer Strukturformel und Funktionsweise. Erst später werden präzisere Dosierungsanleitungen nachgereicht, die zeigen, dass auch eine medizinische Wirkung erreicht werden kann.

Frage: Handelt es sich dabei um zulässige Klarstellungen oder um unzulässige neue technische Inhalte?


Ammoniaksynthese

Ein Chemiker meldet ein Katalyseverfahren zur Ammoniaksynthese an, beschreibt aber nur ungenaue Temperaturbereiche und Druckwerte. Eine Fachperson mit Kenntnissen der Haber-Bosch-Technologie könnte die Parameter mit Routineversuchen finden.

Frage: Ist die Ausführbarkeit hier gegeben, oder verlangt das Patentrecht detailliertere Angaben?


Diabeteswirkstoff

Ein Pharmaunternehmen meldet ein neues Enzymverfahren zur Herstellung eines Diabeteswirkstoffs an. Die entscheidende Enzymquelle wird nicht beschrieben. Die Fachperson würde zwar in Datenbanken suchen, aber es existieren Hunderte mögliche Kandidaten.

Frage: Wäre der Aufwand hier noch zumutbar, oder liegt eine unzureichende Offenbarung vor?


Halbleiter

Ein Unternehmen beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines neuartigen Halbleiters, gibt aber keine exakten Dotierstoffe an. Die Fachperson könnte diese durch Routineversuche systematisch testen.

Frage: Ist der Aufwand zumutbar, oder geht die Offenbarung über das erforderliche Maß hinaus?


Krebsmedikament

Ein Pharmaunternehmen beansprucht einen neuen Wirkstoff gegen Krebs, ohne Strukturformel oder konkrete Herstellungsweise anzugeben. Es heißt lediglich, „ein Protein wird blockiert“. Fachleute müssten ein komplettes Forschungsprogramm durchführen.

Frage: Ist die Ausführbarkeit noch gegeben, oder verlangt das Patent in unzulässiger Weise, dass Dritte die Erfindungsarbeit selbst übernehmen?


Katalyseverfahren

Ein Chemiker beschreibt ein funktionierendes Katalyseverfahren mit einem Platin-Katalysator. Im Anspruch beansprucht er jedoch „Übergangsmetalle“ allgemein. Fachleute können aber nur mit Platin eine Reaktion durchführen.

Frage: Ist der breite Anspruch aufrechterhaltbar, oder müsste er auf Platin beschränkt werden?


Antikörperfragment

Ein Biotech-Unternehmen beschreibt erfolgreich ein Antikörperfragment zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung. In den Ansprüchen werden aber alle Antikörper beansprucht, die theoretisch binden könnten. In den Versuchen ist nur ein einziger funktional nachgewiesen.

Frage: Kann der Anspruch in voller Breite bestehen, oder fehlt es für den Großteil an Ausführbarkeit?