Marketing und Innovation

A ist Chef der Marketing-Abteilung und bespricht mit B, einem Entwickler, ein völlig neues Produkt, dem eine neue Erfindung zugrunde liegt. Derartige Produkte lassen sich leicht umsetzen, waren im Unternehmen aber bis dato noch nicht verwendet worden. Das Produkt wird – auch wegen der Monopolwirkung des auf die Erfindung erteilten Patents – zum großen Erfolg. Die Umsätze belaufen sich – auch aufgrund von As Marketing-Fähigkeiten - auf EUR 100 Mio.

Frage: Wie würden Sie die Erfindervergütungen von A und B bestimmen?


Pauschalvergütung

A erhält als Diensterfinder von seinem Dienstgeber U eine Vergütung von EUR 5.000. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass die Umsätze, die U als Dienstgeber erzielt, über EUR 500 Mio sind. Eine angemessene Vergütung würde EUR 150.000 betragen. U steht auf dem Standpunkt, dass nach As Zustimmung zur Pauschalvergütung keine Zahlungen mehr fällig sind.

Frage: Kann A noch Geld bekommen?


Ehemaliger Dienstnehmer

Fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ein Diensterfinder der Ansicht, dass er viel zu wenig (keine) Diensterfindervergütung erhält. Er vermutet aber, dass der ehemalige Dienstgeber sehr hohe Umsätze erwirtschaftet und dennoch keine Vergütung zahlt.

Frage: Kann der Diensterfinder Geld erhalten?


Keine Diensterfindung?

Während einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zweifelt der Dienstgeber daran, ob die Erfindung überhaupt eine Diensterfindung ist. Mangels Diensterfindungseigenschaft würde dem Dienstnehmer dann kein Geld zustehen.

Frage: Ist das eine gute Idee?


Praktikant als Diensterfinder

Ein Praktikant und der Gruppenleiter haben gemeinsam die zündende Idee, die letztlich zu einer Diensterfindung führt.

Frage: Welche Schritte sind vorzunehmen, um die Vergütungen für die Miterfinder zu berechnen?