Frage: Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse eines Anmeldeverfahrens in einem Land auf die Anmeldeverfahren in den übrigen Ländern?
Der Unternehmer C entwickelt eine neue Medizintechnologie, die in Europa und Südamerika vertrieben werden soll. Er überlegt, Patente sowohl in allen europäischen Ländern einzeln als auch in Brasilien, Argentinien und Chile anzumelden. Da seine finanziellen Mittel begrenzt sind, muss er eine klare Priorität setzen.
Frage: Wie sollte C die Auswahl der Länder für seinen Patentschutz strategisch treffen? Wann muss die Auswahl getroffen werden?
Die Firma D stellt ein innovatives Filtersystem für Wasseraufbereitung her. Nach einer ersten Anmeldung in Österreich möchte D die Technologie auf dem asiatischen Markt vertreiben. Vor der Anmeldung überlegt D, das Produkt auf einer Fachmesse in Singapur vorzustellen, um dort Investoren zu gewinnen.
Frage: Wie kann D verhindern, dass die Präsentation der Erfindung ihre Neuheit gefährdet?
E ist Inhaberin eines Start-ups, das eine neue Verpackungslösung entwickelt hat. Sie will zunächst den US-Markt erschließen, plant aber in zwei Jahren auch eine Expansion nach Japan und Südkorea. Die Kosten für gleichzeitige Patentanmeldungen übersteigen ihr Budget.
Frage: Welche Rolle kann das Prioritätsrecht für die zeitliche Planung von E spielen?
Der Chemiker F meldet in Italien eine bahnbrechende Batterietechnologie an. Drei Monate später erfährt er, dass ein Konkurrent ähnliche Technologien in China vermarktet. F möchte daher dort ebenfalls Schutz beantragen, ohne seinen Zeitrang zu verlieren.
Frage: Wie kann F sein Prioritätsrecht nutzen, um in China eine Nachanmeldung einzureichen?
T meldet in Deutschland eine Erfindung an und will danach in Japan eine Nachanmeldung einreichen.
Frage: Was könnte das Japanische Patentamt fordern, damit das Prioritätsrecht in Japan gültig ist?
Ein Start-up-Gründer T hat im eigenen Namen eine Patentanmeldung eingereicht. Start-up-Mitgründerin U kümmert sich weiter um die Patentsachen und will eine Nachanmeldung in Deutschland im Namen der neu gegründeten T&U-GmbH einreichen.
Frage: Was sollte getan werden, dass die GmbH T&U-GmbH das Prioritätsrecht in Anspruch nehmen kann?
Forschungszentrum X hat vor 13 Monaten eine neue Erfindung gemacht. Da damals niemand Interesse an der Erfindung hatte, reichte man eine Anmeldung ein. Die Erfindung ist weiterhin geheim. Da kein Prioritätsrecht mehr in Anspruch genommen werden kann, reicht man eine neue Anmeldung ein. Diese ist so erfolgreich, dass man basierend auf dieser Anmeldung eine Nachanmeldung einreicht.
Frage: Was kann passieren?
Die Ingenieurin B meldet im März 2026 in Italien ein Patent auf eine neuartige Beschichtung für Solarpanels an. Im Februar 2027 reicht sie, unter Berufung auf das Prioritätsrecht, eine Nachanmeldung in Frankreich ein. Ein französischer Wettbewerber C hatte jedoch im Juli 2026, also nach Bs Erstanmeldung in Italien, aber ohne Priorität, dieselbe Erfindung in Frankreich angemeldet. Beide Anmeldungen werden veröffentlicht und sind im Prüfungsstadium geprüft.
Frage: Wer wird in Frankreich ein Patent erhalten? Wie wäre die Situation, wenn die Patente bereits erteilt wären?
Der deutsche Entwickler A meldet im Februar 2026 ein innovatives Ventilsystem für Wasserstofftanks an. Im Juni 2026 ergänzt er die Technik durch eine neuartige Dichtung, die die Sicherheit verbessert. Im Oktober 2026 erfindet er zusätzlich eine Steuerungseinheit für die automatische Druckregelung. Im Januar 2027 reicht er eine internationale Anmeldung ein und möchte alle drei Erfindungen schützen.
Frage: Was sollte A tun, um maximalen Schutz für alle Erfindungen zu erhalten?