Gewährleistung - Primäre Rechtsbehelfe

  • Grundsätzlich nach Wahl des Verpflichteten

    • Austausch der mangelhaften Sache durch eine mangelfreie Sache

    • Verbesserung der mangelhaften Sache (Beseitigung der Mängel)

  • innerhalb einer angemessenen Frist