Gefahr am Arbeitsplatz

Sachverhalt: In einer Tischlerei wird ein Computer in der Werkstatt zur Arbeitszeitaufzeichnung eingesetzt. Während des Betriebs löst sich bei einer fehlerhaften Kreissäge das Sägeblatt, schleudert durch die Werkstatt und zerstört den Steuerungscomputer vollständig. Der Sachschaden beträgt mehrere tausend Euro.

Frage: Kommt dem Geschädigten ein Produkthaftungsanspruch zu?