Zweck und Gegenstand des Produkthaftungsrechts

  • Sonderprivatrecht

    • Einschränkung auf bestimmte Tatbestände

    • Besteht parallel zum allgemeinen Schadenersatzrecht

    • im Zweifel: zwei Wege, die zum Schadenersatz führen

    • Rechtsgrundlage Europarecht

  • Voraussetzungen

    • fehlerhaftes Produkt verursacht

    • Personenschäden

    • Sachschäden, die nicht am Produkt auftreten

  • Verbesseurng der Position des Geschädigten

    • Keine Prüfung des Verschuldens

    • Ansprüche gegen den Hersteller