Haftungsbeschränkungen
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Haftungsbeschränkungen
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Selbstbehalt von EUR 500 bei Sachschäden
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keine Haftung für unternehmerisch genutzt Sachen
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Keine Haftung, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass
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Fehler aufgrund einer Rechtsvorschift am Produkt
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Fehler war nach dem Stand der Technik (Zeitpunkt des Inverkehrbringens) selbst bei größter Sorgfalt nicht erkennbar
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Keine Haftung des Herstellers eines Teilprodukts für Fehler, die außerhalb des Teilprodukts liegen
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Zehn Jahre ab dem Inverkehrbingen erlöschen alle Ansprüche
- Kein vertraglicher Ausschluss der Haftung möglich