Massenspektrograph

Das Unternehmen A baut Laborausrüstung (Massenspektrographen). Von der Abdeckung verborgen befindet sich im neuesten Modell eine verbesserte Aufnahmesteuerung, die eine deutlich bessere Auflösung ermöglicht. Die Unternehmensleitung von A ist der Auffassung, dass ein einzelner Verkauf von mehreren Geräten in den Vereinigten Staaten keinen Stand der Technik darstellt und eine spätere europäische Patentanmeldung, da derart teure Geräte ohnehin nicht von den Kunden geöffnet werden.

Frage: Teilen Sie diese Meinung? Was würde passieren, wenn A wie geplant vorgeht?


Auf einem blickdicht umzäunten Freigelände der Universität macht Prof. X Versuche mit Sprengstoffen. Um Gefahren für die Umgebung zu vermeiden, hängt er auf den Zaun ein Schild „„BETRETEN VERBOTEN, LEBENSGEFAHR!““. Die Türe zum Gelände, auf dem auch die Sprengstoffe gelagert sind, lässt X vorschriftswidrig über Nacht geöffnet.

Frage: Wurde der von X verwendete, neu entwickelte, Sprengstoff „über Nacht“ zum Stand der Technik?


Unternehmen A hat im letzten Jahr ein verbessertes Mikrofon entwickelt, das sich von gängigen Mikrofonen durch einen besondere Aufnahmeelektonik unterscheidet. Auf einer Messe wurden gestern zehn derartiger Mikrofone ausgestellt. Dabei konnten beliebige Personen die Mikrofone ausprobieren und sich vom Klang überzeugen. A würde gerne eine Patentanmeldung einreichen.

Frage: Ist dies angesichts der Ereignisse auf der Messe möglich?


Unternehmen A hat im letzten Jahr ein verbessertes Mikrofon entwickelt, das sich von gängigen Mikrofonen durch einen besondere Aufnahmeelektonik unterscheidet. Dabei hat A an einen langjährigen Abnehmer 10 Ansichtsexemplare übergeben, damit dieser entscheiden kann, ob er sie in seinen neuen Katalog aufnimmt. A würde gerne eine Patentanmeldung einreichen.

Frage: Was könnte man vorab tun, um die Sache vor A zu verbessern?


Der Doktorand A bespricht am 18.3. seine Dissertation letztmalig mit seinem Betreuer Prof. X, bevor er sie am 20.3 schließlich einreicht. Dabei hat er unter "Ausblick" eine zusätzliche Seite in seine Arbeit geschrieben, auf der er eine Erfindung in ausreichendem Detail beschreibt. Am 2.4. wird die Arbeit dem Kommissionsvorsitzenden Y und dem Zweitprüfer Z übermittelt, am 15.4 erfolgt die Verteidigung der Arbeit. Im Auditorium dieser Prüfung sitzen die Doktoranden V und W dieser - öffentlich zugänglichen - Prüfung. In diversen Universitätsbibliotheken findet sich kein Exemplar der Dissertation. Bei der Prüfung am 15.4. fragt der Zweitprüfer Z den A einige Details zu der in der Dissertation enthaltenen Erfindung. Dieser erklärt daraufhin sämtliche Details. Drei Tage später am 17.4 wird die Dissertation dann in der Bibliothek veröffentlicht.

Frage: Ist die Erfindung zum Stand der Technik geworden, wenn ja, wodurch?


Waffenhersteller

Auf einer Messe in den Vereinigten Staaten am 1.4.2017 zeigt der US-Waffenhersteller X vor internationalen Kunden einen Schussversuch mit einem neuen Raketenwerfer mit einer verbesserten Steuerungselektronik, mit der eine höhere Treffsicherheit erreicht werden kann. Für alle Personen am Testgelände ist deutlich zu erkennen, dass von einer in der Ferne kaum erkennbaren Abschussvorrichtung aus ein Projektil zielgerichtet auf eine Hausattrappe geschossen wird. Die Attrappe wird durch diesen Versuch vollständig vernichtet. Bei der Vorführung, zu der grundsätzlich jeder Interessent Zugang hatte, waren neben internationalen Regierungsvertretern auch vier Schulklassen sowie 30 eigens zu diesem Zweck angereiste Mitglieder eines örtlichen Waffenclubs anwesend.

Frage: Wurde die Erfindung betreffend die verbessert Steuerelektronik zum Stand der Technik?


Wissenschaftliche Konferenz

Auf einer wissenschaftlichen Konferenz in Australien (am 4.3.2005) zeigte der Wissenschaftler A ein neuartiges, genetisch verändertes Bakterium (in Form einer Mikroskopaufnahme), das mit enormer Effizienz Milchsäure herstellt. Da er noch mehrere Besprechungen hatte, bemerkte er erst am nächsten Tag, dass die geplante Patentanmeldung noch nicht eingereicht war. Rasch reichte er eine europäische Patentanmeldung am 5.3.2005 nach.

Frage: Ist dieses Bakterium bzw. das Verfahren zur Nutzung dieser Bakterien zur Herstellung von Milchsäure Stand der Technik für die Anmeldung geworden?


Forschungsabteilungen

Die beiden Forschungsabteilungen der Unternehmen A und B treffen sich im Firmengelände des B und wollen eine gemeinsame Entwicklung durchführen und neue Medikamente zur Heilung von Darmkrebs erforschen. A meldet für die Erfindung seiner Mitarbeiter ein Patent am 4.1.2001 an. B ist nun der Auffassung, dass die Erfindung ihm gegenüber öffentlich bekannt geworden ist und dass das Patent des A damit nicht mehr neu ist.

Frage: Teilen Sie diese Meinung?


Das Unternehmen A stellt seinen Mitarbeitern Dokumente über das Internet zur Verfügung, in denen auch zahlreiche Erfindungen beschrieben sind. Wenn der Mitarbeiter einen von ihm angegebenen Code eingibt, kann er sich Zugang zu den Dokumenten verschaffen. Ein vergesslicher Mitarbeiter verwendet als Zugangscode gerne "12345".

Frage: Ist der Inhalt öffentlich geworden?


Ein Wettbewerber bringt in einer Patentschrift die genaue Zusammensetzung eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem neuen Pflanzenextrakt zur Veröffentlichung. Auf der Druckschrift ist das Veröffentlichungsdatum klar vermerkt. Später beruft sich unser Unternehmen darauf, diese Idee schon lange entwickelt zu haben.

Frage: Kann sich das Unternehmen noch erfolgreich auf Neuheit berufen, obwohl die Patentschrift bereits veröffentlicht war?


Eine Forschungsgruppe reicht einen Artikel zu einem neuen Vitamin-Komplex ein. Der Beitrag durchläuft ein Peer-Review-Verfahren und erscheint im Sommer 2026 im Journal. Parallel war jedoch schon vor der Drucklegung eine Preprint-Version im Herbst 2025 online abrufbar.

Frage: Wann wird der Artikel zum Stand der Technik?


Ein Student entwickelt im Rahmen seiner Masterarbeit ein neues Herstellungsverfahren für Kapselhüllen. Bei der Verteidigung seiner Arbeit präsentiert er seine Ergebnisse gegenüber dem Professor sowie einigen Kollegen. Die Arbeit wird in der Universitätsbibliothek abgelegt, allerdings mit einer genehmigten Sperrfrist von fünf Jahren. Im Katalog ist die Arbeit zwar aufgeführt, ein Zugriff ist aber nicht möglich.

Frage: Zählt diese Abschlussarbeit während der Sperrfrist bereits zum Stand der Technik?


Ein kleines Unternehmen beschreibt auf seiner Website eine neuartige Kombination von Mineralstoffen. Nach einigen Wochen wird die Seite gelöscht, doch ältere Versionen sind über die „Wayback Machine“ abrufbar.

Frage: Ist der Inhalt durch die zeitweise Online-Stellung bereits zum Stand der Technik geworden, auch wenn er später wieder entfernt wurde?


Ein Entwickler stellt auf einer Fachmesse eine neue Rezeptur für einen Energieriegel vor. Auf Nachfrage eines Journalisten erklärt er detailliert die Vorteile der Zusammensetzung. Bestimmte geheime Zutaten erwähnt er bewusst nicht.

Frage: Welche Informationen gelten in diesem Fall als Stand der Technik – nur das Gesagte oder auch die verschwiegenen Bestandteile?


Entwicklungsprotokolle

Nach seiner Entlassung aus einem großen Medizintechnikunternehmen veröffentlicht ein ehemaliger Mitarbeiter aus Frust vertrauliche Entwicklungsprotokolle im Internet. Diese Protokolle enthalten detaillierte technische Informationen zu einem neuen Kathetersystem, an dem das Unternehmen jahrelang gearbeitet hatte. Zwei Monate nach dieser Veröffentlichung reicht das Unternehmen selbst eine Patentanmeldung für eben dieses Kathetersystem beim Patentamt ein.

Frage: Ist die Erfindung noch neu im Sinne des Patentrechts, oder zerstört die Veröffentlichung durch den Ex-Mitarbeiter die Neuheit der Anmeldung?