Gewährleistung - Sekundäre Rechtsbehelfe

  • Stehen nur zur Verfügung, wenn primäre Behelfe

    • unmöglich sind

    • fehlschlagen (ein Versuch)

    • trotz Fristsetzung unterbleiben

    • unzumutbar für den Berechtigten sind

    • vertraglich ausgeschlossen sind (zB Fixgeschäft)

  • Rechtsbehelfe

    • Preisminderung

    • Wandlung (Rückabwicklung)