Antike Statue

Sachverhalt: A verkauft B eine antike Statue, die vorerst noch restauriert werden soll. Nach dem Vertragsschluss, aber noch vor der Übergabe wird die Statue aufgrund eines Versehens eines Mitarbeiters des A zerstört.

Frage: Liegt hier ein Fall der (nachträglichen) Unmöglichkeit vor?