Definition des Mangels
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Mangel ist eine Abweichung
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der vertraglich geschuldeten Leistung
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von der erbrachten Leistung
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im Übergabezeitpunkt
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gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften
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zB Fahrzeugkauf
- Fahrtüchtigkeit (außer Kauf eines Wracks)
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Schweinefleisch im Lebensmittelgroßhandel:
- Eignung zum Verzehr