Der Gartenzwerg

Sachverhalt: I hat einen wunderschönen, alten Gartenzwerg, den er jedes Jahr liebevoll neu bemalt. Eines Tages leiht er den Zwerg seiner Nachbarin J, weil diese für ihr Gartenfest „etwas Dekoratives“ braucht. Nach dem Fest verkauft J den Zwerg an K weiter, weil sie dringend Geld braucht.

Frage: In welche Rechtsgebiete ist dieser Fall einzuordnen?