Vertragsschluss

  • Vertragsfreiheit

    • Grundsätzlich beliebiger Inhalt
  • Bindende Wirkung des Vertrags

    • Bindungswille muss bei den Vertragspartnern vorhanden sein
  • Ernsthaftigkeit

  • Zustandekommen durch Willensübereinkunft

    • Zwei oder mehr Personen „wollen“ dasselbe Rechtsgeschäft

    • Handlungsfähigkeit der Personen erforderlich

  • Form

    • Verträge sind grundsätzlich auch mündlich gültig

    • Verträge können auch rein faktisch zustande kommen

    • Bestimmte Verträge müssen schriftlich geschlossen sein