Vertragsschluss
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Vertragsfreiheit
- Grundsätzlich beliebiger Inhalt
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Bindende Wirkung des Vertrags
- Bindungswille muss bei den Vertragspartnern vorhanden sein
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Ernsthaftigkeit
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Zustandekommen durch Willensübereinkunft
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Zwei oder mehr Personen „wollen“ dasselbe Rechtsgeschäft
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Handlungsfähigkeit der Personen erforderlich
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Form
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Verträge sind grundsätzlich auch mündlich gültig
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Verträge können auch rein faktisch zustande kommen
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Bestimmte Verträge müssen schriftlich geschlossen sein
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