Wirkung des Unterlassungsanspruchs im Markenrecht

  • Schutz des markenrechtlich geschützten Zeichens

  • Verbot der Nutzung durch Dritte im geschützten Bereich

  • Keine Marktverdrängung, sondern:

    • Verpflichtung zur Umbenennung

    • Hoher wirtschaftlicher und kommunikativer Aufwand für den Verletzer