Das Rechtssystem ordnet das gesellschaftliche Zusammenleben und setzt verbindliche Spielregeln.
Gesetze bilden die Grundlage des Rechts und sind öffentlich zugänglich. Das Verfassungsrecht regelt die Grundordnung des Staates, Demokratie, Gewaltenteilung und Grundrechte.
Das Verwaltungsrecht steuert das Handeln staatlicher Behörden und schützt Bürger vor Willkür.
Das Strafrecht legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Sanktionen drohen.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen auf Augenhöhe.
Das Zivilprozessrecht sichert die gerichtliche Durchsetzung privater Ansprüche.
Das Steuerrecht regelt die Erhebung von Steuern und die Finanzierung staatlicher Aufgaben.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmerrechte und schafft faire Rahmenbedingungen im Arbeitsleben.
Das Sozialrecht gewährleistet soziale Sicherheit durch Versicherungs- und Unterstützungsleistungen.
Das Unternehmensrecht schafft klare Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln.
Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen Staaten und internationalen Akteuren.
Das Europarecht koordiniert die Rechtsordnung der EU-Mitgliedstaaten und schafft gemeinsame Regeln.