Der Unternehmer (2)
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Wann ist man Unternehmer?
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Grundsatz: Betrieb eines Unternehmens
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Alternativen
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Durch Verwendung einer Rechtsform (§ 2 UGB)
- Bestimmte Rechtsträger sind bereits durch ihre Rechtsform Unternehmer, z.B.: AG, GmbH, …; nicht aber OG und KG
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Durch Eintragung in das Firmenbuch (§ 3 UGB)
- Bei zu unrecht bestehender aufrechter Eintragung im Firmenbuch und Auftreten unter der Firma (Schutz des Rechtsverkehrs)
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Durch das eigene Verhalten (Unternehmer kraft Rechtscheins)
- Wer wie ein Unternehmer auftritt, muss sich auch wie ein Unternehmer behandeln lassen (Scheinunternehmer)