Der Unternehmer (2)

  • Wann ist man Unternehmer?

    • Grundsatz: Betrieb eines Unternehmens

    • Alternativen

  • Durch Verwendung einer Rechtsform (§ 2 UGB)

    • Bestimmte Rechtsträger sind bereits durch ihre Rechtsform Unternehmer, z.B.: AG, GmbH, …; nicht aber OG und KG
  • Durch Eintragung in das Firmenbuch (§ 3 UGB)

    • Bei zu unrecht bestehender aufrechter Eintragung im Firmenbuch und Auftreten unter der Firma (Schutz des Rechtsverkehrs)
  • Durch das eigene Verhalten (Unternehmer kraft Rechtscheins)

    • Wer wie ein Unternehmer auftritt, muss sich auch wie ein Unternehmer behandeln lassen (Scheinunternehmer)